Kursinhalte & Teilnahmebedingungen für einen PEKiP-Kurs
Kursinhalt:
Der PEKiP-Kurs beinhaltet ein Spiel- und Bewegungskonzept für Kinder im ersten Lebensjahr. Er
orientiert sich an Anregungen aus der frühkindlichen Entwicklungsmotorik und greift wissenschaftliche
Erkenntnisse aus der Säuglingsforschung auf. Die Eltern werden unterstützt, ihre Babys liebevoll
wahrzunehmen und in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern.
Die wöchentlichen Treffen werden durch entwicklungsgerechte Bewegungsangebote und
Spielmaterialien von der Kursleiterin strukturiert. Zusätzlich bietet sie Informationen rund ums Baby an.
Die PEKiP-Gruppe trifft sich einmal wöchentlich (außer zum Teil in den Hamburger Schulferien) bis zum
ersten Lebensjahr. Das Ziel ist ein vertiefendes Wissen über die altersgemäßen Entwicklungsstufen und
eine erhöhte Sensibilität für Förderungsmöglichkeiten. Um dementsprechende Rahmenbedingungen zu
schaffen, ist die Teilnehmerzahl auf maximal 11 Babys begrenzt.
Das Ankommen von 11:15-11:30 Uhr in Ruhe ist Bestandteil der Kurszeit. Wer früher kommt steht ggf.
vor verschlossener Tür. Die Ankunftszeit wird in der Regel genutzt zum Stillen, Informationsaustausch
der Teilnehmerinnen untereinander oder zum Fragenstellen. Programmbeginn mit Singspielen ist ab
11:30 Uhr und geht 60 Minuten. Die 15 Minuten von 12:30-12:45 Uhr dienen dem ruhigen Ausklingen
des Kurses. Sie haben in Ruhe noch Zeit zum Stillen, Füttern und Anziehen der Kinder. Es bleibt so
auch noch Zeit, Gespräche, die sich während des Kurses ergeben haben zu vertiefen oder neu
aufgekommene Fragen zu diskutieren.
Teilnahmebedingung:
Ein PEKiP-Jahr ist aus organisatorischen Gründen in Blocks eingeteilt. Die Kursgebühr für einen Block
von 10 Übungseinheiten à 90 Minuten beträgt 165 Euro. Die Kursgebühr ist bis zum Beginn des Kurses
zu überweisen oder spätestens beim ersten Treffen zu begleichen. Ausgefallene Stunden von einzelnen
Kursteilnehmern werden nicht gutgeschrieben oder rückvergütet.
Wer vor Ablauf des ersten Jahres austreten möchte, sollte das spätestens drei Wochen vor dem Ende
eines Blocks der Kursleiterin mitteilen, damit der Platz neu besetzt werden kann. Der Kurs muss
schriftlich 3 Wochen vor Kursende gekündigt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass
die Teilnehmer den folgenden Kursblock weiterhin belegen und damit wird die volle Kursgebühr
fällig. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl von weniger als acht Babys kann der Kurs storniert werden.
Sollte die Kursleiterin krank sein oder anderweitig einmal zwingend verhindert sein, wird entweder eine
geeignete Vertretung rekrutiert oder das Treffen nachgeholt. Aus dringenden Gründen können
Kurstermine auch Änderungen unterliegen.
Mit einer Anmeldung sind die Teilnehmerinnen im Rahmen der allgemeinen Haftpflicht versichert. Alle
Verletzungen und Unfälle sollten unverzüglich der Kursleiterin mitgeteilt werden. Nachträgliche
Meldungen werden von der Versicherung leider nicht mehr berücksichtigt.
Die Kursleiterin kann nicht auf die persönlichen Gegenstände der Kursteilnehmerinnen aufpassen. Sie
haftet daher nicht für Verlust von Hab und Gut. Sachbeschädigungen in den Unterrichtsräumen werden
auf Kosten desjenigen behoben, der sie verschuldet hat. Das schließt sowohl Schäden der
Räumlichkeiten als auch der Materialien mit ein.
Im Sinne eines gesundheitsbewussten Handelns übernehmen die Eltern die Verantwortung für ihre
Kinder. Daher möchte ich Sie zum Schutz des eigenen und der anderen Kinder herzlich darum bitten,
bei ansteckenden Krankheiten, Fieber oder Unwohlsein zu Hause zu bleiben und die Kursleiterin zu
informieren.
Teilnahmebedingungen:
Die Lehrkraft kann nicht auf die persönlichen Gegenstände der Kursteilnehmerinnen aufpassen. Daher haftet weder die Lehrkraft noch das Liebert Institut für Verlust von Hab und Gut in den Räumen des Liebert Instituts. Sachbeschädigungen in den Unterrichtsräumen werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verschuldet hat. Das schließt sowohl Schäden der Räumlichkeiten als auch der Materialien mit ein.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur schriftlich beiderseitig immer 4 Wochen vor folgenden Terminen eins Jahres gekündigt werden. 1. Januar, 1. März, 1. August, 1. Oktober. Bleibt die Kündigung aus, wird automatisch zum nächsten Kursblock mit 10 oder 12 Einheiten die Kursgebühr fällig. Sie erhalten keine separate Aufforderung mehr dafür. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grunde bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Wird von Teilnehmer/innenseite ein wichtiger Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages vorgebracht, so entfällt ein Anspruch auf Kostenerstattung. Bei Reduzierung oder Auflösung der Gruppe wird versucht, eine neue Gruppe zu bilden/finden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den/die Teilnehmer/in erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung. Ein Leiter oder Leiterinnenwechsel während eines laufenden Kurses wird versucht zu vermeiden, stellt jedoch keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
Wer außerhalb der Kündigungstermine aus dem Vertrag heraus möchte, kann dies nur, wenn von Seiten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin ein Ersatzteilnehmer oder eine Ersatzteilnehmerin gestellt wird.
Das Liebert Institut gewährt die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken verwendet und gespeichert. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass Kursänderungen, Ausfall durch Krankheit oder sonstige Informationen die Kurse betreffend über Email verschickt werden darf.
Emilienstraße 78
20259 Hamburg